Deutscher Industriemeister International - Mechatronik (m/w)

Die Mechatronik befasst sich mit der Entwicklung und technischen Umsetzung integrierter mikroprozessorgesteuerter, mechanisch-elektronischer Systeme, die sich durch einen gewissen Grad an Intelligenz und eigenständiger Handlungsfähigkeit auszeichnen. Deutsche Industriemeister International Mechatronik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern Maschinen- und Anlagenbau und -betrieb, Montage und Inbetriebnahme sowie Betriebserhaltung und Service handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Diese Weiterbildung ist eine Säule dafür, dass die weltweite Anerkennung der dualen Aus- und Weiterbildung Deutschlands weiter verstärkt und ausgebaut wird.
Inhalt
Fachrichtungsübergreifender Basisqualifikationsteil (BQ-Teil) UStd. 360
- Betriebswirtschaftliches Handeln (100 UStd.)
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (100 UStd.)
- Zusammenarbeit im Betrieb (80 UStd.)
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten (80 UStd.)
Handlungsspezifischer Qualifikationsteil (HQ-Teil) Metall UStd. 600
Technik
- Systemintegration (100 UStd.)
- Technische Applikation (90 UStd.)
- Kundenunterstützung und Service (90 UStd.)
Organisation
- Betriebliches Kostenwesen (60 UStd.)
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme (60 UStd.)
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (40 UStd.)
Führung und Personal
- Personalführung (60 UStd.)
- Personalentwicklung (60 UStd.)
- Qualitätsmanagement (40 UStd.)
Voraussetzung für die Zulassung
Voraussetzungen für die Zulassung Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf oder
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- Eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Ausnahmen können auf Anfrage gewährt werden.